Der Wasserverband lässt seit einigen Jahren auch den Rursee im Winter befahren – mit Ausnahmegenehmigung. Das ist jetzt vorbei. Ab dem Winter 2014/15 ist für die Zeit vom 16. November bis 31. März keine Sondergenehmigung mehr notwendig, wenn man den Rursee befahren oder besegeln will. Nur eines ist notwendig: die Boote müssen nach der Befahrung wieder aus dem Wasser und müssen auch so gelagert und gesichert werden, dass sie – beispielsweise bei steigendem Wasserstand – nicht wieder ins klare Nass entschwinden.
Zwei Einschränkungen gibt es allerdings:
- ab Stauhöhe 279 m üNN spielt sich aus Sicherheitsgründen nichts ab und
- eine Nutzungsgebühr i.H.v. 60% der normalen Saisongebühr ist zu entrichten.
Auf denn also Wintersportler unter den Seglern: ab aufs kalte Wasser!
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