Der WVER teilt mit, dass wegen der früh liegenden Osterfeiertage 2013 und der deshalb schon am 23.3.2013 beginnenden Osterferien die Nutzung der Rurtalsperre Schwammenauel ausnahmsweise bereits ab dem 22.3.2013 gestattet wird!!
Keine Sonderregelung ohne Rückzugsmöglichkeit. Daher:
„Diese Ausnahmeregelung steht unter dem Vorbehalt, dass sie ggf. kurzfristig widerrufen werden kann, wenn sich in dem Zeitraum vor und nach dem 22.3.2013 eine Hochwassersituation einstellt bzw. absehbar wird.“
Und natürlich muss sich der WVER auch rechtlich absichern:
„Die Ausnahmeregelung steht unter dem weiteren Vorbehalt, dass der Verband für Unfälle und Schäden, die durch die vorzeitige Nutzung entstehen, keine Haftung und Verantwortung übernimmt. Die Stegeigentümer und Bootseigner, die diese Ausnahme nutzen, stellen den Verband von Schadenersatzansprüchen Dritter frei, wenn solche aus der vorzeitigen Nutzung resultierend gegen ihn erhoben werden sollten. Ferner haften sie für Schäden, die sie an Verbandsanlagen verursachen.“
Viel Spass beim Segeln, Surfen, Rudern usw.!